Das Stichtagsprinzip und seine Tragweite im Ehegüterrecht und im Erbrecht
LORENZ BAUMANN | 05.09.2023
Fachbeitrag von Lorenz Baumann in der Fachzeitschrift successio (Heft 2023/3) zur Bewertung von Vermögenswerten im Güter- und Erbrecht.
WeiterlesenAuswirkungen der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision auf das Familienrecht
CHIARA PIGNATELLI | 22.12.2022
Welche Auswirkungen die Änderungen der Erbrechtsrevision auf das Familienrecht per 1. Januar 2023 haben, können Sie im Beitrag auf iusNet FamR nachlesen.
Die Änderungen im Aktienrecht ab 1. Januar 2023
REGULA DANNECKER & MANUEL MÜHLESTEIN | 16.12.2022
Welche Auswirkungen die Änderungen des Aktienrechts per 1. Januar 2023 für Unternehmen bedeuten, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
WeiterlesenReferat an der St. Galler Erbrechtstagung 2022 zum Thema Unternehmensnachfolge
MARCO FRIGG| 18.11.2022
Referat von Marco Frigg vom 18. November 2022 im Rahmen der St. Galler Erbrechtstagung im Marriott Hotel in Zürich.
WeiterlesenReferat am Kinderspital Zürich: Nachlassplanung unter Berücksichtigung des revidierten Erbrechts
LORENZ BAUMANN & MARCO FRIGG| 24.09.2022
Referat von Lorenz Baumann und Marco Frigg vom 24. September 2022 im Rahmen einer Gönnerveranstaltung des Kinderspitals Zürich.
WeiterlesenAussergerichtliche Vereinbarungen in erbrechtlichen Streitigkeiten: zivil- und steuerrechtliche Fallstricke
MARCO FRIGG & MATTHIAS HEUSSER| 06.09.2022
Referat von Marco Frigg und Matthias Heusser vom 6. September 2022 im Rahmen der Fachgruppe Erbrecht des Zürcher Anwaltsverbands.
WeiterlesenErbrechtsrevision und ihre Neuerungen ab dem 1. Januar 2023
DOMINIQUE OTT & LORENZ BAUMANN | 20.06.2022
Der Bundesrat hat entschieden, den ersten Teil des revidierten Erbrechts am 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit der Revision wird das Erbrecht zum Teil den heutigen Lebensformen und Bedürfnissen angepasst. Die Revision räumt den Erblassern insbesondere eine grössere Freiheit in der Gestaltung ihres Nachlasses ein. Diese neue Flexibilität in der Nachlassplanung kann beispielsweise für Konkubinatspaare, bei der Weitergabe von Familienunternehmen oder in Patchworkkonstellationen von Nutzen sein.
Vergleichsvereinbarungen und ihre Risiken bei der Erbschaftssteuer
LORENZ BAUMANN | 06.06.2022
Urteilsbesprechung von Lorenz Baumann in Successio 2022/2 zu BGer 2C_550/2019
Deutsche Übersetzung des französischsprachigen Urteils von Rechtsanwalt Christoph Vaucher:
WeiterlesenVerschärfungen im Gesellschaftsrecht: Melde- und Registerführungspflichten / Inhaberaktien
MANUEL MÜHLESTEIN | 31.07.2020
Seit 1. November 2019 gelten neue Vorschriften in Bezug auf Melde- und Registerführungspflichten sowie Inhaberaktien, die sowohl Organe von Unternehmen als auch Eigentümer und wirtschaftliche Berechtigte von Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen betreffen.
WeiterlesenDie Revision des Erbrechts verschärft die Missbrauchsgefahr
LORENZ BAUMANN | 22.06.2020
Die geplante Senkung der Pflichtteile bringt dem Erblasser mehr Freiheiten. Diese kann er konstruktiv nutzen, er kann aber auch einzelne Nachkommen massiv benachteiligen.
WeiterlesenKleiner Restnachlass – Grosse Ausgleichungsforderung: Risiken unklarer bzw. unvollständiger Erbteilungen
LORENZ BAUMANN | 04.02.2020
Urteilsbesprechung von Lorenz Baumann in Successio 2020/1 zu BGer 5A_288/2017
Deutsche Übersetzung des französischsprachigen Urteils von Rechtsanwältin Sabine Nyvlt:
WeiterlesenVerzicht auf Herabsetzung einer Vor-/Nacherbschaft als (herabsetzbare) lebzeitige Vermögensentäusserung
LORENZ BAUMANN | 19.01.2020
Wer im Bereich seines Pflichtteils und seiner güterrechtlichen Ansprüche darauf verzichtet, eine vom Erblasser angeordnete Vor-/Nacherbschaft anzufechten, entäussert sich damit zugunsten des Nacherben und zulasten (eigener) pflichtteilsgeschützter Erben der entsprechenden Vermögenswerte. Handelt der Vorerbe mit (Eventual-)Vorsatz im Sinne von Art. 527 Ziff. 4 ZGB, kann diese Entäusserung bzw. Zuwendung der Herabsetzung unterliegen. Der auf die Zuwendung entfallende kapitalisierte Wert der Nutzung der Vorerbschaft durch den Vorerben stellt eine Gegenleistung zur Zuwendung dar.
WeiterlesenNeues Verjährungsrecht im Obligationenrecht – das Wichtigste in Kürze
CHIARA PIGNATELLI | 18.12.2019
Am 1. Januar 2020 tritt nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist das revidierte Verjährungsrecht in Kraft. Das in der Öffentlichkeit breit und emotionsgeladen debattierte Gesetzesprojekt nahm über ein Jahrzehnt in Anspruch.
WeiterlesenUrteilsbesprechung - Lidlohn
LORENZ BAUMANN | 12.12.2017
Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Kinder eines Erblassers abgewiesen, die bezüglich ihrer Mitarbeit im Baugeschäft des Vaters das Bestehen einer einfachen (stillen) Gesellschaft geltend gemacht hatten.
WeiterlesenUrteilsbesprechung - Ausschlagungsvermutung und Herabsetzungsanspruch
LORENZ BAUMANN | 15.11.2016
Das Bundesgericht hat die Erbenstellung zweier Töchter eines Erblassers bestätigt, obwohl der Nachlass überschuldet war und die Töchter keine Erbschaftsannahme erklärt hatten.
WeiterlesenPraktische Probleme der Erbteilung
LORENZ BAUMANN | 28.08.2014
Geteilt – oder noch nicht geteilt? Eine (vermeintlich) einfache Frage als Quell von Streitigkeiten und Steuerproblemen.
WeiterlesenRevidiertes UWG
LORENZ BAUMANN | 15.11.2012
Handlungsbedarf für Firmen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden?
Seit dem 1. Juli 2012 ermöglicht der revidierte Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine gegenüber dem bisherigen Recht weitergehende, gerichtliche Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Neues Produktesicherheitsgesetz
CHRISTOPH VAUCHER | 01.07.2012
Am 1. Juli 2010 ist ein neues Produktesicherheitsgesetz (PrSG; SR 930.11) mitsamt Vollzugsverordnung (PrSV, SR 930.111) in Kraft getreten. Das PrSG bringt eine Angleichung des Schweizer Rechts an die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und hat die Änderung von zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen zur Folge.
WeiterlesenVon grauen und farbigen Brunnen
LORENZ BAUMANN | 11.03.2010
Die Rechtsfolgen unmöglicher Auflagen. Das Gesetz regelt die Rechtsfolgen unmöglicher Auflagen nicht. Lässt sich durch Auslegung ermitteln ob der Erblasser bei Kenntnis der Unmöglichkeit die Zuwendung gestrichen oder gleichwohl ausgerichtet hätte, gilt das Auslegungsergebnis. Strittig ist, was im Zweifelsfall zu gelten hat. Illustrativ für diese Problematik ist ein Fall aus der Stadt Zürich.
WeiterlesenMeistbegünstigung des Ehegatten im Gesetzt verdeutlicht
LORENZ BAUMANN | 06.04.2002
Ein Viertel als Kompromiss im „Achtelstreit“, in: NZZ Nr. 79/2002, 6./7. April 2002.
WeiterlesenUnlauterer Wettbewerb: Für Journalisten schwer fassbar
LORENZ BAUMANN | 12.02.2000
Unlauterer Wettbewerb: Für Journalisten schwer fassbar, in: NZZ Nr. 36/2000, 12./13. Februar 2000.
WeiterlesenPressefreiheit und UWG – kein Widerspruch
LORENZ BAUMANN | 03.09.1999
Pressefreiheit und UWG – kein Widerspruch, in: NZZ Nr. 216/1999, 17. September 1999.
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