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Möglicher Zusatzabzug für Zürcher Gesellschaften bei der Gewinnsteuer ab 2023

Auf das Jahr 2020 wurden im Rahmen der sogenannten STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) verschiedene Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung eingeführt.

Unter anderem wurden neue Abzugsmöglichkeiten geschaffen für Unternehmen (natürliche und juristische Personen), welche im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Weiter wurde die Privilegierung für Statusgesellschaften abgeschafft.
Zudem folgte die Einführung eines zusätzlichen Zinsabzugs für Gesellschaften (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften), welche eine hohe Eigenkapitalquote – also einen grossen Anteil Eigenkapital am Gesamtkapital – aufweisen. Dabei wird ein kalkulatorischer Zinsabzug auf einem Teil des Eigenkapitals gewährt.

Ein solcher Zinsabzug kann zudem nur in jenen Kantonen geltend gemacht werden, welche für juristische Personen einen Steuersatz von mindestens 13.5% ausweisen. Derzeit erreicht einzig der Kanton Zürich solche Steuersätze, um für diesen zusätzlichen Zinsabzug zu qualifizieren.

Der Zinssatz richtet sich nach der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen und wird jährlich neu festgesetzt. Erst im Jahr 2022 drehte die Rendite dieser Bundesobligationen ins Plus. Weil der Zinssatz am letzten Tag der Vorperiode fixiert wird, war bis Ende 2022 ein solcher Abzug kaum möglich.
Einzig für Gesellschaften mit ausgerichteten, konzerninternen Darlehen schien ab 2020 ein solcher Zinsabzug denkbar, weil für solche Darlehen häufig höhere Zinssätze gelten.

Mit dem nun gestiegenen Zinsniveau können grundsätzlich sämtliche Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Steuerpflicht im Kanton Zürich von diesem zusätzlichen Zinsabzug profitieren. Dabei wird der mögliche Abzug auf Grundlage der jeweiligen Jahresrechnung – erstmals aufgrund der Zahlen 2023 – in einer einigermassen aufwändigen Berechnung ermittelt.

Generell gilt, dass mit höherer Eigenkapitalquote auch der effektive Abzug höher ausfällt. Zu beachten ist weiter, dass sich dadurch der steuerbare Gewinn auf Stufe Staats- und Gemeindesteuern Kanton Zürich um bis zu 70% reduzieren kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei Bedarf auch in diesem Zusammenhang weiter.

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Dieser Beitrag wurde geschrieben von

Matthias Heusser

Matthias Heusser

Dipl. Steuerexperte, Betriebsökonom FH

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