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Urteilsbesprechung - Lidlohn

Urteilsbesprechung von Lorenz Baumann

Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Kinder eines Erblassers abgewiesen, die bezüglich ihrer Mitarbeit im Baugeschäft des Vaters das Bestehen einer einfachen (stillen) Gesellschaft geltend gemacht hatten. Da die Behauptung eines Gesellschaftsverhältnisses verspätet vorgebracht worden war, war bereits das Obergericht in diesem Punkt nicht auf die Berufung eingetreten, was vom Bundesgericht ge­schützt wurde. Eventualiter stützten die Beschwerdeführer ihre Ansprüche auf Art. 334 ZGB (Lidlohn), und sie verlangten eine Entschädigung für behauptete Leistungen zugunsten des Nachlasses.

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Lorenz Baumann

Lorenz Baumann

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Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht

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