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Zinsrisiken bei der Bezahlung der Erbschaftssteuer aus dem Nachlass

Fachbeitrag von Lorenz Baumann in successio 2025/1

Werden die von einer Vermächtnisnehmerin geschuldeten Erbschaftssteuern aus dem Nachlass bezahlt, so riskiert die Vermächtnisnehmerin, dem Nachlass darauf Verzugszinsen zu schulden, ohne dass eine Inverzugsetzung notwendig ist. Lorenz Baumann hat den Bundesgerichtsentscheid BGer 5A_376/2021 zum diesem Thema in der Zeitschrift successio kommentiert. Das Bundesgericht gelangte in einem Fall aus dem Kanton Genf zum Schluss, dass eine solche Steuerzahlung aus dem Nachlass eine Leistung durch einen Dritten im Sinne von Art. 110 OR darstelle, weshalb die Forderung des Steueramts mit allen Nebenrechten (inkl. dem Anspruch auf Verzugszins) ins Nachlassvermögen übergehe.

Lorenz Baumann weist darauf hin, dass die Situation im Kanton Genf insofern besonders sei, als Genf der einzige Kanton ist, der den Willensvollstrecker zur Zahlung der Erbschaftssteuern verpflichtet und der dem Nachlass ein gesetzliches Rückforderungsrecht gegen den Steuerpflichtigen einräumt. In anderen Kantonen dürfte in solchen Konstellationen eher von Abschlagszahlungen akonto Erbanspruch auszugehen sein, die keine Subrogation bewirken, sondern als Darlehen zu qualifizieren sind.

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Download deutsche Übersetzung des Entscheides (verfasst von RA Christoph Vaucher)

Dieser Beitrag wurde verfasst von

Lorenz Baumann

Lorenz Baumann

Partner
Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht

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