- Das Interesse am Vollzug einer erbrechtlichen Auflage, in: Successio 2/2025
- Zinsrisiken bei der Bezahlung der Erbschaftssteuer aus dem Nachlass, in: Successio 1/2025
- Das Stichtagsprinzip und seine Tragweite im Ehegüterrecht und im Erbrecht, in: Successio 3/2023
- Erbrechtsrevision: Welche Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2023?, 26.06.2022 (gemeinsam mit Dominique Ott)
- Vergleichsvereinbarungen und ihre Risiken bei der Erbschaftssteuer, Urteilsbesprechung zu BGer 2C_550/2019, in: Successio 2022/2
- Die Revision des Erbrechts verschärft die Missbrauchsgefahr, in: Tages-Anzeiger vom 19.06.2020
- Kleiner Restnachlass – Grosse Ausgleichungsforderung: Risiken unklarer bzw. unvollständiger Erbteilungen, Urteilsbesprechung zu BGer 5A_288/2017, in: Successio 1/2020
- Verzicht auf Herabsetzung einer Vor-/Nacherbschaft als (herabsetzbare) lebzeitige Vermögensentäusserung, Urteilsbesprechung zu BGer 5A_267/2016, mit ergänzenden Hinweisen auf BGer 5A_894/2017, in: Successio 1/2019
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Lidlohn, Art. 334 ZGB de lege lata und de lege ferenda, Urteilsbesprechung zu BGer 5A_427/2015, in: Successio 3/2017
- Ausschlagungsvermutung und Herabsetzungsanspruch, Urteilsbesprechung zu BGer 5A_97/2014 (und BGer 5A_469/2010), in: Successio 2/2016
- Geteilt – oder noch nicht geteilt?, Eine (vermeintlich) einfache Frage als Quell von Streitigkeiten und Steuerproblemen, in: Successio 2/2015
- Von grauen und farbigen Brunnen, Die Rechtsfolgen unmöglicher Auflagen, in: Successio 3/2010
- Ein Viertel als Kompromiss im „Achtelstreit“, Meistbegünstigung des Ehegatten im Gesetz verdeutlicht, in: NZZ Nr. 79/2002, 6./7. April 2002
- Unlauterer Wettbewerb: Für Journalisten schwer fassbar, in: NZZ Nr. 36/2000, 12./13. Februar 2000
- Pressefreiheit und UWG – kein Widerspruch, Für leicht eingeschränkten Anwendungsbereich des Gesetzes, in: NZZ Nr. 216/1999, 17. September 1999
- Dissertation: Presse und unlauterer Wettbewerb, Vorschläge zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten (veröffentlicht in den Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht, Nr. 48, Stämpfli Verlag AG Bern, 1999)
Lorenz Baumann
Partner
Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht
Mitglied der Fachkommission Erbrecht SAV
DE, EN, ES
Lorenz Baumann ist Partner bei ws&p seit 2004 und hauptsächlich auf dem Gebiet des Erb- und Nachlassrechts tätig, mit folgenden Schwerpunkten: Beratung in der Nachlassplanung (Ehe- und Erbverträge, Testamente etc.), Nachlassabwicklungen (Willensvollstreckermandate, Erbenvertretung, Erbschaftsverwaltung), Verhandlungs- und Prozessführung. Er publiziert regelmässig zu erbrechtlichen Themen, insbesondere in der Fachzeitschrift «Successio». Ausserdem praktiziert Lorenz Baumann seit mehr als 20 Jahren als Strafverteidiger.
Tätigkeitsbereiche
Berufserfahrung
- Seit 2004
- Partner bei weber schaub & partner ag
- Seit 2004
- Partner und Verwaltungsrat bei ECOVIS Zürich
- 2001–2003
- Rechtsanwalt bei weber schaub & partner (Kollektivgesellschaft)
- 2000–2001
- Auditor und Juristischer Sekretär (heute: Gerichtsschreiber) am Bezirksgericht Zürich
- 1995–1999
- Redaktioneller Mitarbeiter und ab 1997 zeichnender Redaktor bei der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)
Ausbildung / Zulassung
- 2009
- Fachanwalt SAV Erbrecht (Universitäten Zürich und Luzern sowie Schweizerischer Anwaltsverband)
- 2001
- Zulassung als Rechtsanwalt
- 1999
- Dr. iur., Universität Zürich
- 1995
- lic. iur., Universität Zürich
Publikationen
Referate
- "Nachlassplanung unter Berücksichtigung des revidierten Erbrechts", Gönnerveranstaltung des Kinderspitals Zürich vom 24.09.2022 (gemeinsam mit Marco Frigg)
- "Art. 216 ZGB (Überhälftige Vorschlagszuweisung) & Art. 120 ZGB (Erbrecht geschiedener Ehegatten): Zwei heiss umstrittene Themen der Erbrechtsreform", ZAV Fachgruppe Erbrecht vom 7. September 2021 (gemeinsam mit Tobias Somary)
- "Bewertungsprobleme in der Erbteilung", Schulthess Forum Erbrecht vom 25. März 2021
- "Erbrechtliche Konsequenzen güterrechtlicher Planung", Schulthess Forum Güterrecht vom 9. September 2020
- "Geteilt – oder noch nicht geteilt? - Eine (vermeintlich) einfache Frage als Quell von Streitigkeiten und Steuerproblemen", 9. Schweizerischer Erbrechtstag vom 28. August 2014