- Erbrechtsrevision: Welche Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2023?, 26.06.2022 (gemeinsam mit Lorenz Baumann)
- Dissertation: Der Grundsatz «nemo tenetur se ipsum accusare» unter besonderer Berücksichtigung der strassenverkehrsrechtlichen Pflichten bei Prof. Dr. Wolfgang Wohlers (veröffentlicht in den Zürcher Studien zum Strafrecht, Nr. 66; Prädikat summa cum laude; ausgezeichnet mit dem Professor-Walther-Hug-Preis)
Dominique Ott
Partnerin
Dr. iur., Rechtsanwältin
DE
Dominique Ott ist auf erbrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Neben ihrer beratenden Tätigkeit in der Nachlassplanung (Ehe- und Erbverträge, Testamente etc.) vertritt sie regelmässig Klienten in erbrechtlichen Verfahren vor Gericht und führt Willensvollstreckermandate sowie Erbenvertretungen. Sie verfügt auch über grosses Know-How im Bereich Immobilienrecht (Liegenschaftstransaktionen, Begründung Stockwerkeigentum etc.), im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie im Steuerrecht (betr. Erbschaftssteuern, Schenkungssteuern und Grundstückgewinnsteuern). Dominique Ott ist seit 2023 Partnerin der weber schaub & partner ag.

Tätigkeitsbereiche
Berufserfahrung
- Seit 2023
- Partnerin bei weber schaub & partner ag
- 2016–2022
- Rechtsanwältin bei weber schaub & partner ag
- 2017
- Lehrauftrag an der Universität Zürich
- 2013–2016
- Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Zürich
- 2012
- Auditorin am Bezirksgericht Zürich
- 2010–2012
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Zürich, Prof. Dr. Christian Schwarzenegger
- 2010
- Anwaltsassistentin bei einer kleineren Zürcher Anwaltskanzlei
Ausbildung / Zulassung
- 2016
- Zulassung als Rechtsanwältin
- 2012
- Dr. iur., Universität Zürich
- 2011
- Master of Law, Universität Zürich
- 2009
- Bachelor of Law, Universität Zürich