
Die Betreibung der Erbschaft – eine (praktische) Bestandesaufnahme
Fachbeitrag von Andrea Tina Weber und Stéphanie Oneyser in successio 2025/2
Andrea Tina Weber befasst sich zusammen mit Stéphanie Oneyser mit der Betreibung der Erbschaft gemäss Art. 49 SchKG. Die etwas systemfremde Bestimmung erlaubt es, die unverteilte Erbschaft zu betreiben. Dies verschafft Gläubigern – insbesondere bei grenzüberschreitenden Nachlässen – zusätzliche Möglichkeiten, ihre Forderung durchzusetzen. Die Bestimmung wirft aber – beispielsweise im Zusammenhang mit dem Arrest – auch zahlreiche praktische Fragen auf, die vom Bundesgericht erst teilweise geklärt wurden. Stand der Praxis und Lehre werden im Sinne einer Bestandesaufnahme aufgezeigt.
