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Das Stichtagsprinzip und seine Tragweite im Ehegüterrecht und im Erbrecht

LORENZ BAUMANN | 05.09.2023

Fachbeitrag von Lorenz Baumann in der Fachzeitschrift successio (Heft 2023/3) zur Bewertung von Vermögenswerten im Güter- und Erbrecht.

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Auswirkungen der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision auf das Familienrecht

CHIARA PIGNATELLI | 22.12.2022

Welche Auswirkungen die Änderungen der Erbrechtsrevision auf das Familienrecht per 1. Januar 2023 haben, können Sie im Beitrag auf iusNet FamR nachlesen. 
 

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New Stock Corporation Law as of January 1, 2023

REGULA DANNECKER & MANUEL MÜHLESTEIN | 16.12.2022

In this article we have summarized for you, what effects the changes of the stock corporation law as of January 1, 2023 will have on companies.

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Referat an der St. Galler Erbrechtstagung 2022 zum Thema Unternehmensnachfolge 

MARCO FRIGG| 18.11.2022

Referat von Marco Frigg vom 18. November 2022 im Rahmen der St. Galler Erbrechtstagung im Marriott Hotel in Zürich. 

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Referat am Kinderspital Zürich: Nachlassplanung unter Berücksichtigung des revidierten Erbrechts

LORENZ BAUMANN & MARCO FRIGG| 24.09.2022

Referat von Lorenz Baumann und Marco Frigg vom 24. September 2022 im Rahmen einer Gönnerveranstaltung des Kinderspitals Zürich. 

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Aussergerichtliche Vereinbarungen in erbrechtlichen Streitigkeiten: zivil- und steuerrechtliche Fallstricke

MARCO FRIGG & MATTHIAS HEUSSER| 06.09.2022

Referat von Marco Frigg und Matthias Heusser vom 6. September 2022 im Rahmen der Fachgruppe Erbrecht des Zürcher Anwaltsverbands.

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Revision to the Swiss Law of Succession as of January 1, 2023

DOMINIQUE OTT & LORENZ BAUMANN | 20.06.2022

The Federal Council has decided to bring the first part of the revised law of succession into force on January 1, 2023. The revision will partially adapt the Swiss law of succession to today's lifestyles and needs. In particular, the revision grants the deceased greater level of freedom in the structuring of his estate. This new flexibility in estate planning can be of benefit, for example, to cohabiting couples, when passing on family businesses or in patchwork constellations.

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Vergleichsvereinbarungen und ihre Risiken bei der Erbschaftssteuer

LORENZ BAUMANN | 06.06.2022

Urteilsbesprechung von Lorenz Baumann in Successio 2022/2 zu BGer 2C_550/2019

Deutsche Übersetzung des französischsprachigen Urteils von Rechtsanwalt Christoph Vaucher:

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Verschärfungen im Gesellschaftsrecht: Melde- und Registerführungspflichten / Inhaberaktien

MANUEL MÜHLESTEIN | 31.07.2020

Seit 1. November 2019 gelten neue Vorschriften in Bezug auf Melde- und Registerführungspflichten sowie Inhaberaktien, die sowohl Organe von Unternehmen als auch Eigentümer und wirtschaftliche Berechtigte von Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen betreffen.

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Die Revision des Erbrechts verschärft die Missbrauchsgefahr

LORENZ BAUMANN | 22.06.2020

Die geplante Senkung der Pflichtteile bringt dem Erblasser mehr Freiheiten. Diese kann er konstruktiv nutzen, er kann aber auch einzelne Nachkommen massiv benachteiligen.

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Kleiner Restnachlass – Grosse Ausgleichungsforderung: Risiken unklarer bzw. unvollständiger Erbteilungen

LORENZ BAUMANN | 04.02.2020

Urteilsbesprechung von Lorenz Baumann in Successio 2020/1 zu BGer 5A_288/2017

Deutsche Übersetzung des französischsprachigen Urteils von Rechtsanwältin Sabine Nyvlt: 

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Verzicht auf Herabsetzung einer Vor-/Nacherbschaft als (herabsetzbare) lebzeitige Vermögensentäusserung

LORENZ BAUMANN | 19.01.2020

Wer im Bereich seines Pflichtteils und seiner güterrechtlichen Ansprüche darauf verzichtet, eine vom Erblasser angeordnete Vor-/Nacherbschaft anzufechten, entäussert sich damit zugunsten des Nacherben und zulasten (eigener) pflichtteilsgeschützter Erben der entsprechenden Vermögenswerte. Handelt der Vorerbe mit (Eventual-)Vorsatz im Sinne von Art. 527 Ziff. 4 ZGB, kann diese Entäusserung bzw. Zuwendung der Herabsetzung unterliegen. Der auf die Zuwendung entfallende kapitalisierte Wert der Nutzung der Vorerbschaft durch den Vorerben stellt eine Gegenleistung zur Zuwendung dar.

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Neues Verjährungsrecht im Obligationenrecht – das Wichtigste in Kürze

CHIARA PIGNATELLI | 18.12.2019

Am 1. Januar 2020 tritt nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist das revidierte Verjährungsrecht in Kraft. Das in der Öffentlichkeit breit und emotionsgeladen debattierte Gesetzesprojekt nahm über ein Jahrzehnt in Anspruch.

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Urteilsbesprechung - Lidlohn

LORENZ BAUMANN | 12.12.2017

Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Kinder eines Erblassers abgewiesen, die bezüglich ihrer Mitarbeit im Baugeschäft des Vaters das Bestehen einer einfachen (stillen) Gesellschaft geltend gemacht hatten. 

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Urteilsbesprechung - Ausschlagungsvermutung und Herabsetzungsanspruch

LORENZ BAUMANN | 15.11.2016

Das Bundesgericht hat die Erbenstellung zweier Töchter eines Erblassers bestätigt, obwohl der Nachlass überschuldet war und die Töchter keine Erbschaftsannahme erklärt hatten.

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Praktische Probleme der Erbteilung

LORENZ BAUMANN | 28.08.2014

Geteilt – oder noch nicht geteilt? Eine (vermeintlich) einfache Frage als Quell von Streitigkeiten und Steuerproblemen.

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Revidiertes UWG

LORENZ BAUMANN | 15.11.2012

Handlungsbedarf für Firmen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden?
Seit dem 1. Juli 2012 ermöglicht der revidierte Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine gegenüber dem bisherigen Recht weitergehende, gerichtliche Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Neues Produktesicherheitsgesetz

CHRISTOPH VAUCHER | 01.07.2012

Am 1. Juli 2010 ist ein neues Produktesicherheitsgesetz (PrSG; SR 930.11) mitsamt Vollzugsverordnung (PrSV, SR 930.111) in Kraft getreten. Das PrSG bringt eine Angleichung des Schweizer Rechts an die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und hat die Änderung von zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen zur Folge.

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Von grauen und farbigen Brunnen

LORENZ BAUMANN | 11.03.2010

Die Rechtsfolgen unmöglicher Auflagen. Das Gesetz regelt die Rechtsfolgen unmöglicher Auflagen nicht. Lässt sich durch Auslegung ermitteln ob der Erblasser bei Kenntnis der Unmöglichkeit die Zuwendung gestrichen oder gleichwohl ausgerichtet hätte, gilt das Auslegungsergebnis. Strittig ist, was im Zweifelsfall zu gelten hat. Illustrativ für diese Problematik ist ein Fall aus der Stadt Zürich.

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Meistbegünstigung des Ehegatten im Gesetzt verdeutlicht

LORENZ BAUMANN | 06.04.2002

Ein Viertel als Kompromiss im „Achtelstreit“, in: NZZ Nr. 79/2002, 6./7. April 2002.

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Unlauterer Wettbewerb: Für Journalisten schwer fassbar

LORENZ BAUMANN | 12.02.2000

Unlauterer Wettbewerb: Für Journalisten schwer fassbar, in: NZZ Nr. 36/2000, 12./13. Februar 2000.

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Pressefreiheit und UWG – kein Widerspruch

LORENZ BAUMANN | 03.09.1999

Pressefreiheit und UWG – kein Widerspruch, in: NZZ Nr. 216/1999, 17. September 1999.

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