Das Interesse am Vollzug einer erbrechtlichen Auflage
Fachbeitrag von Lorenz Baumann in successio 2025/2
Lorenz Baumann bespricht den Luzerner «Schlössli»-Fall, in welchem es um die Frage ging, ob ein Einwohner der Stadt Luzern legitimiert war, den Vollzug einer Auflage in Bezug auf das Schlössli Utenberg zu verlangen. Das Bundesgericht hielt fest, es sei nur legitimiert, wer eine spezifische Beziehungsnähe zur Streitsache aufweise oder zumindest – etwa als Destinatär – einen praktischen Nutzen aus dem Vollzug der Auflage ziehen könne. Lorenz Baumann kommentiert die verschiedenen Anspruchskategorien und äussert sich zudem zu den umstrittenen Fragen der Verjährung und der maximalen Dauer von Auflagen.