Verzicht auf Herabsetzung einer Vor-/Nacherbschaft als (herabsetzbare) lebzeitige Vermögensentäusserung
BGer 5A_267/2016* , mit ergänzenden Hinweisen auf BGer 5A_894/2017**
Dieser Beitrag wurde geschrieben von
Lorenz Baumann
Partner
Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht
Mitglied der Fachkommission Erbrecht SAV